Grundversicherung Schweiz: die Leistung ist überall gleich. Die Prämie nicht.
Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich für alle Kassen identisch, die Prämien nicht. Auf dieser Seite steht, worauf es bei der Wahl von Kasse, Franchise und Versicherungsmodell ankommt, mit den amtlichen Prämiendaten des Bundesamtes für Gesundheit als Grundlage.
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Schweizer Krankenkassen im Vergleich
Wir vergleichen die Angebote kassenübergreifend für Ihre Prämienregion. Drei bekannte Kassen stehen hier stellvertretend, alle weiteren erscheinen im Prämienrechner. Die Beträge sind echte Prämien aus den amtlichen Daten, keine Bewertungen und keine Rangliste nach Qualität.
Quellen und Hinweise
Kundenzufriedenheit: moneyland.ch, repräsentative Ipsos-Umfrage Anfang 2026 (1500 Befragte), Skala 1 bis 10, Umfrage-Durchschnitt 7.8. Vollständige Ergebnisse bei moneyland.ch.
Die Reihenfolge der Empfehlungen Nr. 1 bis 3 ist die Einschätzung von kk-schweiz aus der Beratungspraxis, nicht das Ergebnis der Umfrage.
Alle genannten Marken und Logos sind Eigentum der jeweiligen Versicherer. Die Nennung dient der Information und ist keine Empfehlung durch die Versicherer. kk-schweiz.ch (Hans Consulting GmbH) arbeitet mit einzelnen Versicherern im Rahmen von Vermittlungsvereinbarungen zusammen und kann dafür Entschädigungen erhalten, siehe AGB Ziffer 5.
Gesetzlich gleiche Leistung, sehr unterschiedlicher Preis
Die Grundversicherung ist Pflicht, ihr Leistungskatalog ist für alle Kassen gesetzlich identisch. Bei einem Wechsel verlieren Sie keine Leistung, nur der Preis unterscheidet sich deutlich: Die mittlere Prämie 2027 liegt bei 412 Franken pro Monat, für Erwachsene bei 487.60 Franken pro Monat (Quelle: Bundesamt für Gesundheit, BAG, Medienmitteilung vom 29.09.2026).
Drei Stellschrauben bestimmen Ihre Prämie: die Kasse selbst, die Franchise (bis zu 1540 Franken Rabatt pro Jahr) und das Versicherungsmodell (im Schnitt rund 16 Prozent günstiger als das Standardmodell). Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein, damit der Wechsel auf den 1. Januar wirksam wird.
Welche Faktoren bei der Wahl der Krankenkasse wirklich zählen
Der Leistungskatalog ist für alle Kassen gesetzlich gleich, keine Kasse darf mehr oder weniger bezahlen. Entscheidend sind deshalb der Preis, Service und Abwicklung, Erreichbarkeit, die Qualität von App und Kundenportal sowie der Zielgruppen-Fokus einer Kasse.
Zur Servicequalität: Laut moneyland.ch/Ipsos 2026 liegt die Kundenzufriedenheit im Schnitt bei 7.8 von 10 Punkten, die Spanne zwischen den Kassen reicht von 7.2 bis 8.0, ein eng gestaffeltes Zusatzkriterium.
Die Franchise: wie viel Sie mit welcher Stufe sparen
Die ordentliche Franchise beträgt 300 Franken für Erwachsene und 0 Franken für Kinder. Eine höhere Wahlfranchise bringt einen gesetzlich gedeckelten Prämienrabatt (Verordnung über die Krankenversicherung, KVV, maximal 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos):
| Franchise | Maximaler Prämienrabatt pro Jahr |
|---|---|
| 300 Franken (ordentlich) | 0 Franken |
| 500 Franken | 140 Franken |
| 1000 Franken | 490 Franken |
| 1500 Franken | 840 Franken |
| 2000 Franken | 1190 Franken |
| 2500 Franken | 1540 Franken |
Bei Kindern gilt derselbe Deckel, gestaffelt von 0 bis 420 Franken (Franchise 0 bis 600 Franken).
Die Beträge erscheinen gleich. Wir zeigen ausschliesslich Werte aus den amtlichen Prämiendaten, keine Schätzungen.
Die Versicherungsmodelle im Vergleich
Beim Standardmodell wählen Sie frei, bei den alternativen Modellen kontaktieren Sie im Krankheitsfall zuerst eine feste Anlaufstelle, dafür sinkt die Prämie. Der medizinische Leistungsanspruch bleibt in allen Modellen identisch.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) teilt die alternativen Modelle ab 2027 neu ein: Praxis (erste Anlaufstelle ist eine vorgegebene Arztpraxis, etwa Hausarzt oder HMO-Zentrum), Telemedizin und App, Flex (mehrere erste Anlaufstellen zur Auswahl) und Apotheke. Hausarzt- und HMO-Modelle lassen sich in den amtlichen Daten darum nicht mehr getrennt auswerten.
| Modell | Ø Ersparnis gegenüber dem Standardmodell |
|---|---|
| Standardmodell | Referenz (0 Prozent) |
| Praxis (Hausarzt, HMO) | 14.3 Prozent, rund 830 Franken pro Jahr |
| Telemedizin und App | 13.9 Prozent, rund 800 Franken pro Jahr |
| Flex (mehrere Anlaufstellen) | 14.7 Prozent, rund 870 Franken pro Jahr |
| Bestes verfügbares Alternativmodell | 16.1 Prozent, rund 930 Franken pro Jahr |
Passend: feste Hausarztpraxis führt zum Hausarztmodell, ein Gesundheitszentrum in der Nähe zum HMO-Modell, digitale Affinität zum Telemedizin- oder Apothekenmodell, der Wunsch nach mehreren Anlaufstellen zur Auswahl zu einem Flex-Modell. Bei laufender Behandlung durch mehrere Spezialisten lohnt sich vorher eine individuelle Abklärung, die Ersparnis-Spanne reicht von unter 5 bis über 26 Prozent.
Ein echtes Prämienbeispiel: was der Unterschied ausmacht
Rechenbeispiel aus der Prämienregion 1 des Kantons Zürich, erwachsene Person, mit Unfalldeckung:
750.70 CHF / Monat
Teuerster Standardtarif, Franchise 300, 9008 Franken pro Jahr
406.80 CHF / Monat
Günstigster Tarif mit alternativem Modell und Franchise 2500 (Atupri Gesundheitsversicherung AG, Tarif «HMO», Modell Praxis), 4882 Franken pro Jahr
Rechenbeispiel, kein Versprechen: Ihre persönliche Ersparnis hängt von Region, Alter, heutiger Kasse sowie der medizinisch passenden Franchise und Modellwahl ab. Eigene Auswertung der amtlichen Prämiendaten des Bundesamtes für Gesundheit 2027, Prämienregion Zürich 1, Altersklasse Erwachsene, mit Unfalldeckung.
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Jetzt Prämie vergleichenPrämienverbilligung, Unfalldeckung, Selbstbehalt
Prämienverbilligung
Die Kantone verbilligen Prämien für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, 2023 bezogen rund 28 Prozent aller Versicherten eine Prämienverbilligung. Zuständig ist die kantonale Ausgleichskasse; Kinder aus Familien mit unteren und mittleren Einkommen werden mindestens 80 Prozent, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 Prozent verbilligt.
Unfalldeckung
Wer bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche angestellt ist, ist bereits über das Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert und kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung sistieren lassen. Bei Stellenverlust, Pensionierung oder Reduktion des Pensums muss sie aktiv wieder eingeschlossen werden.
Selbstbehalt
Nach der Franchise zahlen Sie noch 10 Prozent der weiteren Kosten, gedeckelt auf 700 Franken für Erwachsene beziehungsweise 350 Franken für Kinder pro Jahr. Die maximale Kostenbeteiligung ist damit Franchise plus Selbstbehalt: Bei Franchise 2500 sind das 3200 Franken.
Fristen und nächste Schritte
| Was | Wann |
|---|---|
| Das Bundesamt für Gesundheit publiziert die genehmigten Prämien fürs Folgejahr | jeweils Ende September |
| Kündigung der Grundversicherung muss bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein | 30. November |
| Neue Prämie, neue Franchise und neues Modell werden wirksam | 1. Januar |
Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Bei einer Prämienerhöhung gilt ab der schriftlichen Mitteilung ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat, auch nach dem 30. November.
Häufig gestellte Fragen
Verliere ich Leistungen, wenn ich die Krankenkasse wechsle?
Nein. Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt und für alle Kassen identisch. Jede zugelassene Krankenkasse muss exakt dieselben medizinischen Leistungen bezahlen, unabhängig vom Preis. Bei einem Wechsel ändert sich also nur die Prämie, nicht der Leistungsanspruch.
Wie hoch darf meine Franchise sein, und was bringt mir eine höhere Franchise?
Erwachsene können zwischen der ordentlichen Franchise von 300 Franken und Wahlfranchisen bis 2500 Franken wählen, Kinder zwischen 0 und 600 Franken. Für eine höhere Franchise erhalten Sie einen Prämienrabatt, der gesetzlich auf höchstens 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos gedeckelt ist. Beim Sprung von 300 auf 2500 Franken liegt der maximale Rabatt bei 1540 Franken pro Jahr.
Welche Versicherungsmodelle gibt es, und wie viel lässt sich damit sparen?
Neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl gibt es alternative Modelle wie das Hausarztmodell, das HMO-Modell (Health Maintenance Organization, ein Gesundheitszentrum als erste Anlaufstelle) und Telemedizin- oder Apothekenmodelle, bei denen Sie sich auf eine erste Anlaufstelle festlegen. In den amtlichen Prämiendaten ordnet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) diese Modelle ab 2027 vier Kategorien zu: Praxis (Hausarzt, HMO), Telemedizin und App, Flex (mehrere Anlaufstellen) und Apotheke. Nach unserer Auswertung dieser Daten für 2027 sparen Versicherte damit im Schnitt zwischen 13.9 und 16.1 Prozent gegenüber dem Standardmodell derselben Kasse, je nach Modell und Region auch deutlich mehr.
Bis wann muss ich die Grundversicherung kündigen?
Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei Ihrer bisherigen Kasse eingetroffen sein, damit der Wechsel auf den 1. Januar wirksam wird. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Das BAG publiziert die genehmigten Prämien fürs Folgejahr jeweils Ende September.
Kann ich Franchise oder Modell auch unterjährig wechseln?
Nein. Ein Wechsel der Franchise oder des Versicherungsmodells bei derselben Kasse ist nur auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich, also jeweils auf den 1. Januar. Wollen Sie zusätzlich die Kasse wechseln, gilt dieselbe Kündigungsfrist bis zum 30. November.
Was passiert, wenn meine Krankenkasse die Prämie erhöht?
Bei einer Prämienerhöhung haben Sie ab Erhalt der schriftlichen Mitteilung ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Dieses Recht gilt auch nach dem regulären Stichtag vom 30. November. So bleiben Sie nicht an eine teurer gewordene Kasse gebunden.
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