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Grundversicherung

Grundversicherung Schweiz: die Leistung ist überall gleich. Die Prämie nicht.

Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich für alle Kassen identisch, die Prämien nicht. Auf dieser Seite steht, worauf es bei der Wahl von Kasse, Franchise und Versicherungsmodell ankommt, mit den amtlichen Prämiendaten des Bundesamtes für Gesundheit als Grundlage.

Kostenlos und unverbindlich · FINMA-registriert, Nr. F01442676

Familie mit drei Kindern sitzt im Abendlicht auf einer Wiese
Kassenübergreifend

Schweizer Krankenkassen im Vergleich

Wir sind an keine Krankenkasse gebunden und vergleichen die Angebote kassenübergreifend für Ihre Prämienregion. Drei bekannte Kassen stehen hier stellvertretend, alle weiteren erscheinen im Prämienrechner. Die Beträge sind echte Prämien aus den amtlichen Daten, keine Bewertungen und keine Rangliste nach Qualität.

Quellen und Hinweise

Kundenzufriedenheit: moneyland.ch, repräsentative Ipsos-Umfrage Anfang 2026 (1500 Befragte), Skala 1 bis 10, Umfrage-Durchschnitt 7.8. Vollständige Ergebnisse bei moneyland.ch.

Die Reihenfolge der Empfehlungen Nr. 1 bis 3 ist die Einschätzung von kk-schweiz aus der Beratungspraxis, nicht das Ergebnis der Umfrage.

Alle genannten Marken und Logos sind Eigentum der jeweiligen Versicherer. Die Nennung dient der Information und ist keine Empfehlung durch die Versicherer. kk-schweiz.ch (Hans Consulting GmbH) arbeitet mit einzelnen Versicherern im Rahmen von Vermittlungsvereinbarungen zusammen und kann dafür Entschädigungen erhalten, siehe AGB Ziffer 5.

Das Wichtigste zum Thema

Gesetzlich gleiche Leistung, sehr unterschiedlicher Preis

Die Grundversicherung ist Pflicht, ihr Leistungskatalog ist für alle Kassen gesetzlich identisch. Bei einem Wechsel verlieren Sie keine Leistung, nur der Preis unterscheidet sich deutlich: Die mittlere Prämie 2026 liegt bei 393.30 Franken pro Monat, für Erwachsene bei 465.30 Franken pro Monat (Quelle: Bundesamt für Gesundheit, BAG, Medienmitteilung vom 23.09.2025).

Drei Stellschrauben bestimmen Ihre Prämie: die Kasse selbst, die Franchise (bis zu 1540 Franken Rabatt pro Jahr) und das Versicherungsmodell (im Schnitt rund 16 Prozent günstiger als das Standardmodell). Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein, damit der Wechsel auf den 1. Januar wirksam wird.

1 · Auswahl

Welche Faktoren bei der Wahl der Krankenkasse wirklich zählen

Der Leistungskatalog ist für alle Kassen gesetzlich gleich, keine Kasse darf mehr oder weniger bezahlen. Entscheidend sind deshalb der Preis, Service und Abwicklung, Erreichbarkeit, die Qualität von App und Kundenportal sowie der Zielgruppen-Fokus einer Kasse.

Zur Servicequalität: Laut moneyland.ch/Ipsos 2026 liegt die Kundenzufriedenheit im Schnitt bei 7.8 von 10 Punkten, die Spanne zwischen den Kassen reicht von 7.2 bis 8.0, ein eng gestaffeltes Zusatzkriterium.

Was nicht zählt: Leistungsumfang, Bonusprogramme ausserhalb der gesetzlichen Formen, Bekanntheit der Marke.
2 · Franchise

Die Franchise: wie viel Sie mit welcher Stufe sparen

Die ordentliche Franchise beträgt 300 Franken für Erwachsene und 0 Franken für Kinder. Eine höhere Wahlfranchise bringt einen gesetzlich gedeckelten Prämienrabatt (Verordnung über die Krankenversicherung, KVV, maximal 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos):

FranchiseMaximaler Prämienrabatt pro Jahr
300 Franken (ordentlich)0 Franken
500 Franken140 Franken
1000 Franken490 Franken
1500 Franken840 Franken
2000 Franken1190 Franken
2500 Franken1540 Franken
Gegenprobe an den amtlichen Prämiendaten des Bundesamtes für Gesundheit 2026: In der Prämienregion 1 des Kantons Zürich gewähren alle 27 dort tätigen Kassen beim Sprung von 300 auf 2500 Franken einen Rabatt zwischen 1521 und 1540 Franken pro Jahr, im Schnitt 1538 Franken.

Bei Kindern gilt derselbe Deckel, gestaffelt von 0 bis 420 Franken (Franchise 0 bis 600 Franken).

Franchise CHF 2500

Die Beträge erscheinen gleich. Wir zeigen ausschliesslich Werte aus den amtlichen Prämiendaten, keine Schätzungen.

Faustregel: Der Kipppunkt liegt bei rund 2000 Franken medizinischen Jahreskosten. Gesund mit Reserve: Eine hohe Franchise lohnt sich. Bei Dauermedikation, geplanten Eingriffen, Schwangerschaft oder knappem Budget: eine tiefe Franchise. Bei Kindern meist Franchise 0. Ein Wechsel der Franchise ist nur auf den 1. Januar möglich.
3 · Modelle

Die Versicherungsmodelle im Vergleich

Beim Standardmodell wählen Sie frei, bei den alternativen Modellen kontaktieren Sie im Krankheitsfall zuerst eine feste Anlaufstelle, dafür sinkt die Prämie. Der medizinische Leistungsanspruch bleibt in allen Modellen identisch.

ModellØ Ersparnis gegenüber dem Standardmodell
StandardmodellReferenz (0 Prozent)
Hausarztmodell13.6 Prozent, rund 740 Franken pro Jahr
HMO-Modell (Gesundheitszentrum)15.5 Prozent, rund 860 Franken pro Jahr
Bestes verfügbares Alternativmodell16.2 Prozent, rund 890 Franken pro Jahr
Eigene Auswertung der amtlichen Prämiendaten des Bundesamtes für Gesundheit 2026, Stand 20.08.2026. Basis: Erwachsene, mit Unfalldeckung, alle 42 Prämienregionen. 970 Vergleichspaare aus Kasse und Region. In allen 970 Fällen war mindestens ein Alternativmodell günstiger als das Standardmodell.

Passend: feste Hausarztpraxis führt zum Hausarztmodell, ein Gesundheitszentrum in der Nähe zum HMO-Modell, digitale Affinität zum Telemedizin- oder Apothekenmodell. Bei laufender Behandlung durch mehrere Spezialisten lohnt sich vorher eine individuelle Abklärung, die Ersparnis-Spanne reicht von unter 5 bis über 30 Prozent.

4 · Prämienbeispiel

Ein echtes Prämienbeispiel: was der Unterschied ausmacht

Rechenbeispiel aus der Prämienregion 1 des Kantons Zürich, erwachsene Person, mit Unfalldeckung:

Ausgangslage

724.00 CHF / Monat

Teuerster Standardtarif, Franchise 300, 8688 Franken pro Jahr

Optimiert

389.40 CHF / Monat

Günstigster Tarif mit alternativem Modell und Franchise 2500 (Atupri Gesundheitsversicherung AG, HMO), 4673 Franken pro Jahr

Unterschied: 4015 Franken pro Jahr, das sind 46.2 Prozent. Ausgehend vom Durchschnittstarif statt vom teuersten sind es im selben Schritt noch 3096 Franken.

Rechenbeispiel, kein Versprechen: Ihre persönliche Ersparnis hängt von Region, Alter, heutiger Kasse sowie der medizinisch passenden Franchise und Modellwahl ab. Eigene Auswertung der amtlichen Prämiendaten des Bundesamtes für Gesundheit 2026, Prämienregion Zürich 1, Altersklasse Erwachsene, mit Unfalldeckung.

Lassen Sie Ihre aktuelle Lösung durchrechnen.

Sie erhalten eine Übersicht, welche Kasse, welche Franchise und welches Modell in Ihrer Prämienregion zu Ihrer Situation passen. Unverbindlich und ohne Verpflichtung.

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5 · Zusatzinformationen

Prämienverbilligung, Unfalldeckung, Selbstbehalt

Prämienverbilligung

Die Kantone verbilligen Prämien für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, 2023 bezogen rund 28 Prozent aller Versicherten eine Prämienverbilligung. Zuständig ist die kantonale Ausgleichskasse; Kinder aus Familien mit unteren und mittleren Einkommen werden mindestens 80 Prozent, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 Prozent verbilligt.

Unfalldeckung

Wer bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche angestellt ist, ist bereits über das Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert und kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung sistieren lassen. Bei Stellenverlust, Pensionierung oder Reduktion des Pensums muss sie aktiv wieder eingeschlossen werden.

Selbstbehalt

Nach der Franchise zahlen Sie noch 10 Prozent der weiteren Kosten, gedeckelt auf 700 Franken für Erwachsene beziehungsweise 350 Franken für Kinder pro Jahr. Die maximale Kostenbeteiligung ist damit Franchise plus Selbstbehalt: Bei Franchise 2500 sind das 3200 Franken.

6 · Fristen

Fristen und nächste Schritte

WasWann
Das Bundesamt für Gesundheit publiziert die genehmigten Prämien fürs Folgejahrjeweils Ende September
Kündigung der Grundversicherung muss bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein30. November
Neue Prämie, neue Franchise und neues Modell werden wirksam1. Januar
Quelle: Bundesamt für Gesundheit und priminfo.admin.ch, «Prämiengenehmigung».

Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Bei einer Prämienerhöhung gilt ab der schriftlichen Mitteilung ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat, auch nach dem 30. November.

Wichtig: Kündigen Sie die Grundversicherung erst, wenn die Aufnahme bei der neuen Kasse bestätigt ist.
Offen gefragt, offen geantwortet

Häufig gestellte Fragen

Verliere ich Leistungen, wenn ich die Krankenkasse wechsle?

Nein. Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt und für alle Kassen identisch. Jede zugelassene Krankenkasse muss exakt dieselben medizinischen Leistungen bezahlen, unabhängig vom Preis. Bei einem Wechsel ändert sich also nur die Prämie, nicht der Leistungsanspruch.

Wie hoch darf meine Franchise sein, und was bringt mir eine höhere Franchise?

Erwachsene können zwischen der ordentlichen Franchise von 300 Franken und Wahlfranchisen bis 2500 Franken wählen, Kinder zwischen 0 und 600 Franken. Für eine höhere Franchise erhalten Sie einen Prämienrabatt, der gesetzlich auf höchstens 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos gedeckelt ist. Beim Sprung von 300 auf 2500 Franken liegt der maximale Rabatt bei 1540 Franken pro Jahr.

Welche Versicherungsmodelle gibt es, und wie viel lässt sich damit sparen?

Neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl gibt es alternative Modelle wie das Hausarztmodell, das HMO-Modell (Health Maintenance Organization, ein Gesundheitszentrum als erste Anlaufstelle) und Telemedizin- oder Apothekenmodelle, bei denen Sie sich auf eine erste Anlaufstelle festlegen. Nach unserer Auswertung der amtlichen Prämiendaten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für 2026 sparen Versicherte damit im Schnitt zwischen 13.6 und 16.2 Prozent gegenüber dem Standardmodell derselben Kasse, je nach Modell und Region auch deutlich mehr.

Bis wann muss ich die Grundversicherung kündigen?

Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei Ihrer bisherigen Kasse eingetroffen sein, damit der Wechsel auf den 1. Januar wirksam wird. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Das BAG publiziert die genehmigten Prämien fürs Folgejahr jeweils Ende September.

Kann ich Franchise oder Modell auch unterjährig wechseln?

Nein. Ein Wechsel der Franchise oder des Versicherungsmodells bei derselben Kasse ist nur auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich, also jeweils auf den 1. Januar. Wollen Sie zusätzlich die Kasse wechseln, gilt dieselbe Kündigungsfrist bis zum 30. November.

Was passiert, wenn meine Krankenkasse die Prämie erhöht?

Bei einer Prämienerhöhung haben Sie ab Erhalt der schriftlichen Mitteilung ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Dieses Recht gilt auch nach dem regulären Stichtag vom 30. November. So bleiben Sie nicht an eine teurer gewordene Kasse gebunden.

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