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Grund- & Zusatzversicherung

Grundversicherung & Zusatzversicherung

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und deckt die gesetzlich vorgeschriebene Krankenpflege ab. Die Zusatzversicherung bietet ergänzende Leistungen zur Grundversicherung, wie zum Beispiel die Deckung alternativer Behandlungen oder höherer Zimmerkategorien im Spital.

Grundversicherung

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und deckt die gesetzlich vorgeschriebene Krankenpflege ab. Die Kündigungsfristen sind gesetzlich festgelegt (Art. 7 KVG) und gelten für alle Krankenkassen gleich; einzelne Kassen können dafür keine abweichenden Fristen festlegen. Sie können die Grundversicherung auf Ende des Kalenderjahres kündigen, die Frist beträgt einen Monat. Die Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versicherer eingetroffen sein. Teilt Ihnen Ihre Kasse eine neue Prämie mit, können Sie auf Ende des Monats vor Beginn der neuen Prämie kündigen, ebenfalls mit einer Frist von einem Monat; für den Jahreswechsel ist das wiederum der 30. November.

Wer die ordentliche Franchise von 300 Franken und das Standardmodell hat, kann zusätzlich auf Ende Juni kündigen. Dort beträgt die Frist drei Monate, die Kündigung muss also bis zum 31. März beim Versicherer eingetroffen sein.

Der Wechsel setzt in jedem Fall voraus, dass beim bisherigen Versicherer keine Ausstände bei Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind. Bestehen solche Ausstände, kann der Wechsel nicht vollzogen werden.

Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherung bietet ergänzende Leistungen zur Grundversicherung, wie zum Beispiel die Deckung von alternativen Behandlungsmethoden oder höheren Zimmerkategorien im Spital. Anders als die Grundversicherung untersteht sie dem Versicherungsvertragsgesetz: Hier gelten die vertraglichen Fristen des jeweiligen Versicherers, meist drei Monate auf Ende Jahr. Massgebend ist Ihr Vertrag, ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich deshalb vor jeder Kündigung.

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