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Kündigungsfrist

Kündigungsfrist Krankenkasse: bis wann Sie wechseln können

Die Grundversicherung kündigen Sie bis zum 30. November, der Wechsel wird per 1. Januar wirksam. Wir prüfen Ihre Situation kostenlos und erledigen die Kündigung für Sie.

Kostenlos und unverbindlich · FINMA-registriert, Nr. F01442676

Familie mit drei Kindern sitzt im Abendlicht auf einer Wiese
1 · Fristen

Die Fristen im Überblick

Die Fristen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und gelten für alle Krankenkassen gleich. Bei der Zusatzversicherung gilt dagegen Ihr Vertrag.

Versicherung und FallKündigung aufFrist, Eingang und Wirkung
Grundversicherung, ordentliche KündigungEnde des KalenderjahresFrist ein Monat. Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eingetroffen sein, der Wechsel wird per 1. Januar wirksam.
Grundversicherung, Mitteilung einer neuen PrämieEnde des Monats vor Beginn der neuen PrämieFrist ein Monat. Für den Jahreswechsel ist das in der Praxis ebenfalls der 30. November.
Grundversicherung mit ordentlicher Franchise (300 Franken, Kinder 0 Franken) und Standardmodellzusätzlich auf Ende JuniFrist drei Monate. Die Kündigung muss bis zum 31. März eingetroffen sein, der Wechsel wird per 1. Juli wirksam.
Zusatzversicherungen (Versicherungsvertragsgesetz, VVG)nach VertragVertragliche Fristen je Versicherer, häufig drei Monate auf das Jahresende. Massgebend ist Ihre Police.
Quellen: Krankenversicherungsgesetz (KVG) Artikel 7 für die Grundversicherung; für die Zusatzversicherung die Police und die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.

Beispiel: zwei Erwachsene in Baden (PLZ 5400), Franchise CHF 300, mit Unfalldeckung. Unterschied zwischen teuerster und günstigster Grundversicherung 2026 bei einem Wechsel des Versicherungsmodells: CHF 4’034 pro Jahr (Quelle: BAG-Prämiendaten 2026). Die tatsächliche Ersparnis hängt von Region, Modell, Franchise und Haushaltsgrösse ab; für Einzelpersonen ist sie meist tiefer.

2 · Voraussetzung

Was ein Wechsel voraussetzt

Keine offenen Ausstände

Der Wechsel setzt voraus, dass beim bisherigen Versicherer keine Ausstände bei Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind. Bestehen solche Ausstände, kann der Wechsel nicht vollzogen werden.

Aufnahmepflicht in der Grundversicherung

In der Grundversicherung muss die neue Kasse jede Person aufnehmen. Diese Aufnahmepflicht steht im Krankenversicherungsgesetz und gilt für alle Kassen gleich.

Zusatzversicherung zuerst bestätigen lassen

Bei der Zusatzversicherung hängt die Aufnahme von Gesundheitsfragen ab. Lassen Sie deshalb zuerst die neue Zusatzversicherung bestätigen und kündigen Sie die alte erst danach.

3 · Ablauf

So läuft der Wechsel mit uns

  1. Anforderungen beschreiben

    Postleitzahl, Jahrgang und Franchise eingeben, bei der Zusatzversicherung die gewünschten Leistungen. Ohne Anmeldung und ohne Gesundheitsangaben.

  2. Empfehlung ansehen

    Die Prämien Ihrer Prämienregion erscheinen aufsteigend sortiert, mit Modell und Franchise. Alle Beträge stammen aus den amtlichen Daten des Bundesamtes für Gesundheit.

  3. Durchgehen lassen und wechseln

    kk-schweiz geht die Liste persönlich mit Ihnen durch. Wechseln, anpassen oder bleiben: Sie entscheiden. Falls Sie wechseln, übernehmen wir Kündigung und Papierkram.

4 · Kündigungsschreiben

Muster für das Kündigungsschreiben

Ein Kündigungsschreiben braucht keine Begründung. Diese Angaben genügen:

Absender: Vorname, Name und Adresse
Empfänger: Name und Adresse Ihres Versicherers
Versichertennummer: Nummer aus Ihrer Police
Ort und Datum
Betreff: Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Text: «Ich kündige meine obligatorische Krankenpflegeversicherung per 31. Dezember 2026.»
Unterschrift
Senden Sie das Schreiben eingeschrieben, damit der Eingang belegt ist.

Dieses Muster ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.

Offen gefragt, offen geantwortet

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss die Kündigung eingetroffen sein?

Die Kündigung der Grundversicherung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Datum des Poststempels. Der Wechsel wird dann per 1. Januar wirksam.

Was ist, wenn ich die Frist verpasse?

Dann bleiben Sie vorerst bei Ihrer bisherigen Kasse. Die nächste Möglichkeit ist der 31. März mit Wirkung per 1. Juli, und zwar nur, wenn Sie die ordentliche Franchise von 300 Franken und das Standardmodell haben. Sonst können Sie erst wieder auf Ende Jahr kündigen, also bis zum 30. November.

Muss ich zuerst eine neue Kasse haben?

In der Grundversicherung übernimmt die neue Kasse die Anmeldung. Weil dort die Aufnahmepflicht gilt und jede Person aufgenommen werden muss, ist Ihr Versicherungsschutz lückenlos.

Gilt die Frist auch für die Zusatzversicherung?

Nein. Die Zusatzversicherung läuft über das Versicherungsvertragsgesetz. Dort gelten die vertraglichen Fristen des jeweiligen Versicherers, häufig drei Monate auf das Jahresende. Massgebend ist Ihre Police.

Lassen Sie Ihre aktuelle Lösung durchrechnen.

Sie erhalten eine Übersicht, welche Kasse, welche Franchise und welches Modell in Ihrer Prämienregion zu Ihrer Situation passen. Unverbindlich und ohne Verpflichtung.

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