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Zusatzversicherung

Zusatzversicherung Schweiz: was sie deckt und wann sie sich lohnt.

Die Zusatzversicherung deckt, was die Grundversicherung nicht zahlt. Auf dieser Seite steht, welche Leistungen das sind, worauf Sie bei der Gesundheitsprüfung achten müssen und wie Sie die Prämie dafür aus der Grundversicherung gegenfinanzieren.

Kostenlos und unverbindlich · FINMA-registriert, Nr. F01442676

Familie mit drei Kindern sitzt im Abendlicht auf einer Wiese
Kassenübergreifend

Schweizer Krankenkassen im Vergleich

Wir sind an keine Krankenkasse gebunden und vergleichen die Angebote kassenübergreifend für Ihre Prämienregion. Drei bekannte Kassen stehen hier stellvertretend, alle weiteren erscheinen im Prämienrechner. Die Beträge sind echte Prämien aus den amtlichen Daten, keine Bewertungen und keine Rangliste nach Qualität.

Quellen und Hinweise

Kundenzufriedenheit: moneyland.ch, repräsentative Ipsos-Umfrage Anfang 2026 (1500 Befragte), Skala 1 bis 10, Umfrage-Durchschnitt 7.8. Vollständige Ergebnisse bei moneyland.ch.

Die Reihenfolge der Empfehlungen Nr. 1 bis 3 ist die Einschätzung von kk-schweiz aus der Beratungspraxis, nicht das Ergebnis der Umfrage.

Alle genannten Marken und Logos sind Eigentum der jeweiligen Versicherer. Die Nennung dient der Information und ist keine Empfehlung durch die Versicherer. kk-schweiz.ch (Hans Consulting GmbH) arbeitet mit einzelnen Versicherern im Rahmen von Vermittlungsvereinbarungen zusammen und kann dafür Entschädigungen erhalten, siehe AGB Ziffer 5.

Das Wichtigste zum Thema

Freiwillig, individuell und mit Gesundheitsprüfung

Die Zusatzversicherung ist freiwillig und läuft über das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht über das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Drei Unterschiede prägen die Praxis: keine Aufnahmepflicht (Gesundheitsprüfung, mögliche Ablehnung oder Vorbehalt), kein einheitlicher Leistungskatalog, und der Preis hängt oft vom Eintrittsalter ab.

Die wichtigste Erkenntnis vorweg: Eine Zusatzversicherung muss nichts zusätzlich kosten, wenn Sie zuerst die Grundversicherung aufräumen. Modellwechsel und Franchisesprung bringen dort im Schnitt bis zu 890 respektive 1540 Franken pro Jahr, dieses Geld ist bereits da.

1 · Reihenfolge

Der Tipp für die optimale Absicherung: erst optimieren, dann absichern

Nicht «Kann ich mir eine Zusatzversicherung leisten?», sondern «Wie viel zahle ich heute in der Grundversicherung zu viel?»: Zwei Hebel dort sind messbar.

HebelWas er bringt
Wechsel vom Standardmodell in ein alternatives ModellIm Schnitt 16.2 Prozent der Prämie, rund 890 Franken pro Jahr. Spanne: 4.7 bis 30.1 Prozent
Erhöhung der Franchise von 300 auf 2500 FrankenBis zu 1540 Franken pro Jahr (gesetzliches Maximum nach der Verordnung über die Krankenversicherung, KVV). In der Prämienregion 1 des Kantons Zürich gewähren alle 27 Kassen zwischen 1521 und 1540 Franken
Eigene Auswertung der amtlichen Prämiendaten des Bundesamtes für Gesundheit 2026, Erwachsene, mit Unfalldeckung, alle 42 Prämienregionen.

In der Prämienregion 1 des Kantons Zürich liegt der Unterschied zwischen dem teuersten Standardtarif mit Franchise 300 und dem günstigsten Alternativmodell mit Franchise 2500 bei 4015 Franken pro Jahr, vom Durchschnittstarif ausgehend noch 3096 Franken. Das reicht in vielen Fällen für eine Spitalzusatz- und eine ambulante Zusatzdeckung, bei gleichbleibenden Gesamtkosten.

Der Zeitpunkt zählt: Viele Zusatzversicherungen sind nach Eintrittsalter tarifiert, wer früh abschliesst, zahlt dauerhaft weniger. Solange Sie gesund sind, sind Sie versicherbar; nach der ersten chronischen Diagnose ist der Zug oft abgefahren oder nur noch mit Vorbehalt zu haben.
2 · Leistungen

Was die Zusatzversicherung deckt und die Grundversicherung nicht

Die folgende Übersicht zeigt, wo die Grundversicherung aufhört und wofür eine Zusatzversicherung überhaupt existiert. Massgebend sind immer die allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Die rechte Spalte beschreibt, was am Markt üblich ist.

BereichGrundversicherungZusatzversicherung typischerweise
Zimmerkategorie im SpitalAllgemeine Abteilung (Mehrbett)Halbprivat oder privat (Einzelzimmer)
Freie Spitalwahl SchweizNur bis Tarif des WohnkantonsÜbernahme der Differenz, freie Wahl
Freie Arztwahl im SpitalDiensthabende Ärztin oder diensthabender ArztChefarzt- oder Belegarztbehandlung
Brillen und KontaktlinsenNur bei Erkrankung oder nach Operation, maximal 180 Franken pro JahrBeiträge auch ohne Krankheitsgrund
Fitness und PräventionKeine BeiträgeBeiträge an Abos, Beratung, Kurse
Zahnbehandlungen und -korrekturenNur bei schwerer Erkrankung oder UnfallBeiträge mit Jahres- und Gesamtmaximum
KomplementärmedizinFünf ärztliche VerfahrenAuch nichtärztliche Therapeuten
Transport und Rettung50 Prozent, maximal 500 respektive 5000 Franken pro JahrDeutlich höhere Beteiligung
Behandlung im AuslandNotfall bis zum doppelten Schweizer Tarif, kein RücktransportVolle Übernahme, Rücktransport
Massgebend sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Drei Produktfamilien, einzeln abschliess- und kündbar: ambulant (Brillen, Komplementärmedizin, Prävention, Ausland), Spital (Zimmerkategorie, freie Spital- und Arztwahl) und Zahn (vor allem für Familien).
3 · Vor dem Abschluss

Wichtige Hinweise vor dem Abschluss

Es gibt eine Gesundheitsprüfung.

Keine Aufnahmepflicht wie in der Grundversicherung. Der Anbieter kann Sie normal aufnehmen, einen Vorbehalt setzen, einen Prämienzuschlag verlangen oder ablehnen. Beantworten Sie den Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäss, eine Anzeigepflichtverletzung kann zu Kündigung und Rückforderung führen.

Kündigen Sie nie, bevor die neue Police bestätigt ist.

Das ist der häufigste und teuerste Fehler. Richtige Reihenfolge: Antrag stellen, Gesundheitsprüfung abwarten, schriftliche Annahme in den Händen halten, erst dann die bestehende Zusatzversicherung kündigen.

Grund- und Zusatzversicherung dürfen bei verschiedenen Anbietern liegen.

Ein Wechsel der Grundversicherung berührt eine bestehende Zusatzversicherung nicht.

Mehrjahresverträge

Nach Artikel 35a des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) können Sie trotz vereinbarter längerer Dauer auf das Ende des dritten oder jedes weiteren Versicherungsjahres kündigen, mit einer Frist von drei Monaten, ausdrücklich nur zugunsten der versicherten Seite.

Doppelversicherungen vermeiden

Häufig überschneiden sich Reise- und Auslanddeckung mit dem Reiseschutz der Kreditkarte, Rettung und Bergung mit einer Gönnerschaft, und die Unfalldeckung mit dem UVG-Schutz über den Arbeitgeber. Vor dem Abschluss lohnt sich eine kurze Liste dessen, was bereits vorhanden ist.

Weiteres Kleingedrucktes: Wartefristen (vor allem bei Mutterschaft und Zahnkorrekturen), Aufnahmealter, Prämienentwicklung über die Zeit und Leistungsmaxima pro Jahr und pro Leben. Diese Punkte entscheiden über den tatsächlichen Wert des Produkts.

4 · Fristen

Fristen im Überblick

WasWann
Kündigung Zusatzversicherung (übliche Frist, massgebend ist die Police)in der Regel drei Monate auf das Ende des Versicherungsjahres, bei Kalenderjahresverträgen der 30. September
Kündigungsrecht bei Mehrjahresverträgen nach Artikel 35a VVGauf das Ende des dritten oder jedes weiteren Versicherungsjahres, mit drei Monaten Frist
Kündigung Grundversicherung30. November
Quellen: Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Artikel 35a; Bundesamt für Gesundheit und priminfo.admin.ch, «Prämiengenehmigung».
Praktische Konsequenz: Wenn Sie beides umstellen wollen, ist die Zusatzversicherung zuerst dran. Ihre Frist läuft in der Regel zwei Monate früher ab als die der Grundversicherung, und die Gesundheitsprüfung braucht zusätzlich Zeit.

Zwei oder drei Lücken statt zehn Zusatzversicherungen.

Im Prämien-Check wählen Sie die Bereiche, die Sie interessieren. Danach vergleichen wir für Sie, welche Lücken in Ihrer Situation relevant sind, was Sie bereits über andere Verträge gedeckt haben und wie viel die Optimierung Ihrer Grundversicherung dafür freispielt.

Zusatzversicherung vergleichen
Bereiche

Drei Bereiche, die Kundinnen und Kunden am häufigsten beschäftigen

Wählen Sie den Bereich, der Sie interessiert. Der Prämien-Check startet danach mit den passenden Leistungen, damit Sie nichts doppelt eingeben müssen.

Offen gefragt, offen geantwortet

Häufig gestellte Fragen

Muss ich für eine Zusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung machen?

Ja. Anders als die Grundversicherung untersteht die Zusatzversicherung dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das keine Aufnahmepflicht kennt. Sie füllen einen Gesundheitsfragebogen aus, und der Anbieter kann Sie normal aufnehmen, einen Vorbehalt setzen, einen Prämienzuschlag verlangen oder den Antrag ablehnen.

Kann ich meine Zusatzversicherung jederzeit kündigen?

Bei Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit greift Artikel 35a VVG: Sie können auf das Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen, mit einer Frist von drei Monaten. Bei der Krankenzusatzversicherung steht dieses Kündigungsrecht ausdrücklich nur Ihnen als versicherter Person zu, nicht dem Versicherer. Für die übliche jährliche Kündigung ist immer Ihre Police massgebend.

Muss meine Zusatzversicherung bei derselben Kasse liegen wie meine Grundversicherung?

Nein, das ist keine Pflicht. Sie können die für Ihre Prämienregion günstigste Grundversicherung wählen und die Zusatzversicherung dort abschliessen, wo das Produkt am besten zu Ihnen passt. Ein späterer Wechsel der Grundversicherung berührt eine bestehende Zusatzversicherung nicht.

Wie vermeide ich eine Doppelversicherung?

Prüfen Sie vor dem Abschluss, was Sie über andere Verträge bereits abgedeckt haben, etwa Reiseschutz über die Kreditkarte, eine Gönnerschaft bei einer Rettungsorganisation oder die Unfalldeckung über den Arbeitgeber nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG). Solche Überschneidungen kosten Sie doppelt Prämie, ohne im Schadenfall doppelt auszuzahlen.

Darf ich meine bestehende Zusatzversicherung schon kündigen, wenn ich eine neue beantragt habe?

Nein, kündigen Sie erst, wenn die schriftliche Annahme der neuen Versicherung samt allfälliger Vorbehalte vorliegt. Wer zuerst kündigt und danach abgelehnt wird, steht ohne Deckung da und kommt mit derselben Gesundheitsgeschichte oft auch beim alten Anbieter nicht mehr zu den ursprünglichen Bedingungen zurück.

Lassen Sie Ihre aktuelle Lösung durchrechnen.

Sie erhalten eine Übersicht, welche Kasse, welche Franchise und welches Modell in Ihrer Prämienregion zu Ihrer Situation passen. Unverbindlich und ohne Verpflichtung.

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